Allgemeine Geschäftsbedingungen


1 Einleitungsbestimmungen


1.1 Die Firma BNS-Oebel - im folgenden auch als "Lieferant" bezeichnet - handelt ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese gelten auch für Folgeaufträge.


2 Liefervorbehalte

2.1. Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

2.2. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigt oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2.3. Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten. Im Falle der Verletzung von Schutzrechten Dritter und damit verbundener Verkaufsverbote sind Schadensersatzansprüche des Käufers gegen die Lieferant ausgeschlossen.

2.4. Durch technische Schwierigkeiten in den Produktionsanlagen kann es zu Lieferverzögerungen kommen; im Einzelfall auch zum Lieferausfall führen. Der Käufer wird bei zumutbarer Lieferverzögerung bzw. Lieferausfall gegen den Lieferanten keine Ersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung oder Nichtleistung geltend machen.

2.5. Die Lieferfrist verzögert sich bei rechtmäßigen Arbeitskampfmaßnahmen oder höherer Gewalt, sofern ein unabhängiger Zulieferer betroffen ist, auch im Falle derartiger rechtswidriger Arbeitskämpfe um die Dauer der jeweils dadurch bedingten Betriebsunterbrechung.

2.6. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden.

2.7. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.




3 Versand und Fracht


3.1. Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Lager - Brüggen. Der Käufer trägt alle Kosten und die Gefahren des Transports.

3.2. Soweit der Lieferant zur Tragung der Kosten des Rücktransportes verpflichtet ist, hat er nur diejenigen Kosten zu erstatten, die bei dem kostengünstigsten Transportweg entstanden wären.


4 Preis und Zahlung


4.1. Bei Aufträgen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart wurden, gilt der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis des Lieferanten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer als vereinbart.

4.2. Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Übersteigen diese den bei Vertragsabschluss gültigen Verkaufspreis um mehr als 15%, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge zurückzutreten.


4.3. Infolge der äußersten Preiskalkulation des Lieferanten erfolgt die Auslieferung der Ware nur gegen Nachname. Erfolgt aufgrund besonderer Vereinbarung eine Lieferung gegen Rechnung, so ist diese grundsätzlich sofort fällig und zahlbar ohne Abzug von Skonti.

4.4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens jedoch 4% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, berechnet.


4.5. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.



5 Eigentumsvorbehalt


5.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Lieferanten.

5.2. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.

5.3. Der Lieferant ist nach Eintritt des Zahlungsverzuges oder anderer etwaiger Rücktrittsgründe berechtigt, vom Käufer die unverzügliche Herausgabe der unbezahlten Ware zu verlangen.



6 Gewährleistung


6.1. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

6.2. Bei Mängeln der gelieferten Ware kann der Käufer zunächst allein die Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Alle anderen Gewährleistungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer wahlweise Minderung oder Wandelung verlangen.

6.3. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Qualität, Maßen, Muster, Farbe, Beschaffenheit usw. sowie die Änderung in Konstruktion und Ausführung sind keine Gründe zu Beanstandungen.

6.4. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware nach Empfang jeder einzelnen Lieferung unverzüglich zu untersuchen und Mängel der Ware dem Lieferanten unverzüglich, spätestens nach 5 Tagen, schriftlich, unter Beifügung von Belegen, mitzuteilen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

6.5. Nicht erkennbare Mängel sind dem Lieferanten unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich, unter Beifügung von Belegen, mitzuteilen.


7 Garantie


7.1. Die Lieferant gewährt 2 Jahre Garantie auf Uhrwerkfehler. Keine Garantie übernehmen wir für Batterien, Armbänder, Gläser und Rädchen. Bei unsachgemäßer Behandlung (Wasser, Herunterfallen oder Öffnen der Uhr durch andere usw.) erlischt die Garantie. Die Uhr ist uns zuzusenden. Porto trägt der Absender. Bei Uhren bis zu einem Verkaufspreis von € 50,00 kann keine Garantie auf Haltbarkeit der Lackierung übernommen werden. Die Kosten für Retoursendungen trägt der Absender, sofern der Verkaufspreis € 40,00 nicht überschreitet.



8 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand


8.1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EKG/EAG und des CISG wird ausgeschlossen.

8.2. Soweit diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen im kaufmännischen Geschäftsverkehr zur Anwendung kommen, wird für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis als Erfüllungsort der Sitz des Lieferanten vereinbart.


Als Gerichtsstand wird für alle aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten, sofern der Käufer Vollkaufmann ist, das jeweils sachlich zuständige Gericht in Viersen bestimmt.



9 Schriftform


9.1. Sämtliche Vereinbarungen der Parteien über das Vertragsverhältnis unterliegen der Schriftform.